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Im Auftrag des Gesundheitsministers

Lauterbachs Gutachtenvergabe zur Cannabislegalisierung sorgt für Ärger

Eine Cannabispflanze blüht.

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Berlin. Die Union hat die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossene Vergabe eines Gutachtens, mit dem die Legalisierung von Cannabis gegenüber der Europäischen Kommission begründet werden soll, als Steuerverschwendung kritisiert. Der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger (CSU) sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), das Gutachten sei völlig nutzlos und schon vor der Veröffentlichung eine „Themaverfehlung“.

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Der beauftragte Gutachter Jacob Manthey vom Institut für Interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) sei Psychologe und könne damit die „entscheidende europarechtliche Problematik einer Cannabislegalisierung überhaupt nicht bewerten“, so der CSU-Politiker. Pilsinger hatte zuvor die Kosten des Gutachtens beim Bundesgesundheitsministerium erfragt: Der Antwort zufolge, die dem RND vorliegt, zahlt das Ministerium dafür 80.703,10 Euro.

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Pilsinger warf dem Gutachter vor, voreingenommen zu sein. Er sprach von „SPD-Vetternwirtschaft“ und verwies auf die frühere Vergabe der Impfkampagne „Ich schütze mich“ durch das Gesundheitsministerium an die als SPD-nah geltende Werbeagentur Brinkert-Lück. Pilsinger: „Man könnte fast annehmen, dass sich Karl Lauterbach zum Ampel-Amigo-Minister entwickelt.“

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Ohne Zustimmung der EU keine Legalisierung

Das Gutachten soll bis 31. März vorliegen. Parallel arbeitet das Gesundheitsministerium an einem Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung. Mit dem Gutachten soll die EU-Kommission nach den Worten von Lauterbach davon überzeugt werden, dass eine Freigabe besser geeignet ist, den Schwarzmarkt trockenzulegen und den Jugendschutz zu gewährleisten, als die Fortsetzung der Verbotspolitik. Ohne die Zustimmung der Europäischen Kommission wird die Ampelregierung ihre Pläne für eine Freigabe nicht umsetzen können.

Das Forscherteam um Mathey hatte bereits die Blaupause für die Eckpunkte der Regierung zur Cannabislegalisierung geliefert. Sie sehen vor, dass Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis künftig straffrei sein sollen. Der Verkauf soll in lizenzierten Fachgeschäften und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. Auch der Eigenanbau soll in einem begrenzten Umfang erlaubt werden. Eine Obergrenze beim Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC ist nicht geplant.

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