Mutmaßliche Agententätigkeit für Russland: Anklage gegen Ex-Reserveoffizier der Bundeswehr
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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Reserveoffizier der Bundeswehr wegen des Verdachts der Agententätigkeit für einen russischen Nachrichtendienst erhoben. (Archivbild)
© Quelle: Uli Deck/dpa
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen ehemaligen Reserveoffizier der Bundeswehr wegen des Verdachts der Agententätigkeit für einen russischen Nachrichtendienst erhoben. Der Angeklagte sei „hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen einen NATO-Vertragsstaat tätig gewesen zu sein“, heißt es in der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.
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Demnach hat die Bundesanwaltschaft bereits am 16. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage erhoben. Laut der Anklageschrift stand der Beschuldigte spätestens seit Oktober 2014 über verschiedene Personen in Verbindung zu einem russischen Nachrichtendienst.
Demnach soll er bis März 2020 Dokumente und Informationen aus öffentlichen wie nicht-öffentlichen Quellen weitergeleitet haben. Die Informationen stammten dabei aus seiner Tätigkeit bei der Bundeswehr, wo er als Reserveoffizier einem Kreisverbindungskommando als stellvertretender Leiter vorstand. Zudem gehörte er mehreren Wirtschaftsausschüssen an.
Informationen über Bundeswehr und deutsche Wirtschaft
Laut den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft verschaffte der Mann dem russischen Nachrichtendienst so Einblicke zum Reservistenwesen der Bundeswehr, in die Zivil-Militärische Zusammenarbeit und Zivile Verteidigung sowie in die deutsche Wirtschaft. Dazu zählen demnach auch Informationen zu den Folgen für Deutschland und die EU im Zusammenhang mit den 2014 gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen sowie zu der Gaspipeline Nord Stream 2.
Darüberhinaus soll der Angeklagte dem russischen Nachrichtendienst „personenbezogene Daten von hochrangigen Angehörigen der Bundeswehr und aus der Wirtschaft“ zukommen lassen haben. Zudem soll er seinen Kontaktpersonen einen Überblick zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der USA und ihren westlichen Verbündeten gegeben haben.
Als Gegenleistung soll der Bundeswehrsoldat Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen erhalten haben.