CDU-Politikerin befürchtet offensive Werbung für Abtreibungen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/7SF7ZHHZJGCCLVFZ4RVFKVQ4D4.jpg)
Mit Plakaten wie diesem demonstrierten in Hamburg Frauen gegen die zunehmenden Probleme, einen Arzt oder eine Ärztin für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden.
© Quelle: dpa
Berlin. Ein prominentes Vorhaben der Ampelkoalition steht kurz vor dem Abschluss: die Abschaffung des Paragrafen 219a, der die Werbung – Kritiker sprechen von Information – für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet. Nach letzten Beratungen im Bundestag am Freitag dürfte der Gesetzesbeschluss Formsache sein. Doch die Union ist entsetzt.
Winkelmeier-Becker sieht auch Paragraf 218 kippen
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Vorsitzende des Rechtsausschusses, befürchtet weitreichende Konsequenzen für die geltenden deutschen Abtreibungsgesetze. „Es ist das erklärte Ziel der Frauenministerin, und vieler Abgeordneten der Ampel, das gesamte Schutzkonzept zu kippen und auch Paragraf 218 zu streichen“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Die Streichung von Paragraf 219a sieht nach den Plänen der Ampel vor, den Zugang zu Informationen über eine Abtreibung für ungewollt Schwangere zu erleichtern. Aktuell dürfen Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Praxen Abbrüche durchführen, dazu beispielsweise keine Hinweise auf ihren Webseiten geben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, das Fehlen von wichtigen Informationen könne eine verantwortungsvolle Entscheidung der Frau über eine Fortführung oder den Abbruch der Schwangerschaft sogar verhindern.
Bundestag streicht Paragraf 219a
Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
© Quelle: dpa
Dem widerspricht Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Das von der Ampel herbeigeredete Informationsdefizit gibt es nicht“, sagte sie dem RND. „Im Gespräch mit den Frauenärzten, in den Beratungsstellen und auch im Internet ist jede Information ohne jede Einschränkung problemlos zu finden. Das kann jeder ausprobieren, der beispielsweise ‚Abtreibung‘ bei Google eingibt.“
CDU will keine Werbung im Internet oder auf Social Media
Trotzdem hat die CDU/CSU selbst einen Antrag eingebracht, der den Paragrafen 219a modifizieren könnte. Kliniken sowie Ärztinnen und Ärzten sollen „wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches“ auf ihren Webseiten machen können – mit eben jenem Beispiel hatte die Ampel selbst immer wieder für die Abschaffung von 219a argumentiert.
Für Winkelmeier-Becker besteht dennoch ein erheblicher Unterschied. Durch die Streichung von 219a würden noch viele weitere Werbeformen möglich. „Wir wollen keine öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche etwa im Internet oder in Social Media“, so die CDU-Politikerin. „Ein ungeborenes Kind besitzt Lebensrecht und Menschenwürde von Anfang an. Das Bewusstsein hierfür geht zunehmend verloren, wenn Praxen und Kliniken damit werben, dass bei ihnen ein Schwangerschaftsabbruch besonders gut durchgeführt werden kann, wie wir es aus anderen Ländern ohne Werbeverbot kennen.“
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/BX6OD3SARRE2PIMEDYUNTT7XPQ.jpg)
„Die Scham, dass man entweiblicht wird, die ist da“
Starkblutungen, Brain Fog, Wut und extreme Müdigkeit: Miriam Stein ist Ende dreißig, als sie in die Wechseljahre kommt – und höchst verunsichert. Was mit ihr los ist, wird der Journalistin und Autorin erst nach und nach klar, auch aus Unwissenheit. Denn noch heute wird kaum über die Perimenopause gesprochen. Mit teils verheerenden Folgen, erklärt sie im Interview.
Ampelkoalition erwartet keine Zunahme von Abtreibungen
Die Ampel hingegen geht nicht davon aus, dass Abtreibungen durch die Gesetzesänderung zu einer „alltäglichen Maßnahme“ werden. „Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Fall der Aufhebung des Werbeverbots zunehmen wird“, heißt es im Gesetzentwurf. Ausschlaggebend für die Entscheidung zur Abtreibung sei nicht ein Übermaß an Informationen, sondern der Konflikt, in dem die Schwangere sich befinde.
Winkelmeier-Becker befürchtet trotzdem, dass die Abschaffung von 219a auch Konsequenzen für den Paragrafen 218 hätte. Dieser stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. „Die Regierung Scholz steuert uns sehenden Auges in einen neuen Konflikt um das Lebensrecht, indem sie einen guten gesellschaftlichen Kompromiss torpediert“, sagte Winkelmeier-Becker. „Die Ampel weicht der Frage aus, ab wann sie eigene Rechte des Kindes anerkennt.“
Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter