Sexuelle Belästigung und Verleumdung: Gericht lässt Klage von Ahsley Judd gegen Weinstein zu
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Schauspielerin Ashley Judd klagt gegen Harvey Weinstein.
© Quelle: AP
Los Angeles. Ein US-Bundesberufungsgericht hat einen bedeutenden Teil einer Klage der Schauspielerin Ashley Judd gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein zugelassen. Das Gremium aus drei Richtern urteilte am Mittwoch, dass es Judd erlaubt werden sollte, beide Teile ihrer Klage voranzutreiben. Eine niedrigere Instanz hatte es abgelehnt, dass Judd wegen sexueller Belästigung klagt, sie ließ aber den Vorwurf der Verleumdung zu.
Das Berufungsgericht entschied, dass Weinstein Macht über Judd gehabt habe, weshalb sie dazu in der Lage sein sollte, unter einem Gesetz von Kalifornien zu sexueller Belästigung zu klagen.
Judd hat Klage 2018 eingereicht
Die 52-jährige Judd hatte die Klage 2018 eingereicht. Sie warf Weinstein vor, bei einem Treffen in einem Hotel in Beverly Hills 1996 oder 1997 versucht zu haben, sie dazu zu bewegen, dass sie ihm beim Duschen zusehe und ihm eine Massage gebe. Nachdem sie ihm einen Korb gegeben habe, habe er sie in Hollywood als jemanden dargestellt, mit dem die Zusammenarbeit sehr schwierig sei.
Judds Anwalt Theodore Boutrous junior sagte, das Urteil sei "ein wichtiger Sieg nicht nur für Frau Judd, sondern für alle Opfer sexueller Belästigung in beruflichen Beziehungen".
Weinstein bereits verurteilt
Weinstein wurde in einem Prozess in New York wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffs gegen zwei Frauen verurteilt. In Los Angeles muss er sich wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht verantworten. Der frühere Produzent hat wiederholt bestritten, nicht einvernehmliche sexuelle Aktivitäten gehabt zu haben.
RND/AP