Brut- und Setzzeit

Leinenpflicht für Hunde: Wo gilt sie und welche Regelungen gibt es?

In der Brut- und Setzzeit gelten für Hundehalter in manchen Bundesländern besondere Pflichten zur Anleinung ihrer Vierbeiner.

In der Brut- und Setzzeit gelten für Hundehalter in manchen Bundesländern besondere Pflichten zur Anleinung ihrer Vierbeiner.

Hannover. Im Frühjahr beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit in Deutschland. Vögel brüten ihre Eier aus und viele Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt. Um den Nachwuchs nicht zu gefährden, gilt in manchen Bundesländern deshalb die sogenannte Leinenpflicht. Das bedeutet für Hundehalterinnen und -halter mancherorts, dass sie ihren Hund beim Spazieren- und Gassigehen nicht frei laufen lassen dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

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Doch nicht überall gilt die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit. Zudem gibt es teilweise auf kommunaler Ebene eigene Regelungen zur Hundeführung. Ein Überblick.

Gibt es eine einheitliche Leinenpflicht für Hunde in Deutschland?

Da kein Bundesgesetz zum Anleinen von Hunden existiert, regelt jedes Bundesland die Hundeführung selbst. Folglich gibt es keine bundesweit rechtskräftige Leinenpflicht für Hunde. Meist sind die Regelungen in den jeweiligen Hunde- sowie Wald- und Landschaftsordnungsgesetzen der Länder festgelegt. Zum Teil ordnen die Kommunen auch eigene Regeln und Auflagen für Hundehalterinnen und -halter in der Region an.

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Hund oder Katze im Bett: Wann wird kuscheln mit den Haustieren zum No-Go?
ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Maria Berentzen vom 2. November 2022: Manche Hundehalter lieben es, wenn der Hund mit in ihrem Bett schläft. Wenn man es ihm als Welpe erlaubt hat, ist es schwierig, ihm das später wieder abzugewöhnen, aber machbar. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Manche finden es kuschelig, andere würden Hund oder Katze niemals auf ihr Kissen lassen: Ob Haustiere mit ins Bett dürfen, ist eine persönliche Entscheidung.

In welchen Bundesländern gibt es eine Leinenpflicht?

Jedes Bundesland hat entsprechende Landesgesetze, in denen die Regelungen zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit festgelegt sind. In der Regel ist die Frage der Leinenpflicht an bestimmte Punkte geknüpft: Eine zentrale Rolle spielt zum Beispiel, auf welchen Flächen (innerorts und außerorts) die Hunde geführt werden. Gesonderte Regelungen zur Leinenpflicht für gefährliche Hunde (auch Kampfhunde genannt) gibt es in allen Bundesländern.

Die wichtigsten Regelungen zur Führung nicht gefährlicher Hunde in allen Bundesländern werden im Folgenden zusammengefasst.

Von wann bis wann ist die Brut- und Setzzeit?

In den meisten Bundesländern gelten Regelungen zur Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli, in Bremen und Niedersachsen dagegen schon ab 15. März.

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Leinenpflicht in Baden-Württemberg

  • Keine allgemeine Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in einzelnen Gemeinden
  • In Stuttgart müssen Hunde an der kurzen Leine (1,5 Meter) in öffentlichen Anlagen, in Fußgängerzonen und -unterführungen, an Haltestellen, in Menschenansammlungen und auf dem „Neckardamm” geführt werden.
  • Mehr Informationen hier

Leinenpflicht in Bayern

  • Keine allgemeine Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in einzelnen Gemeinden
  • Vor allem für große Hunde und Kampfhunde wird Gemeinden das Recht eingeräumt, selbstständig über eine Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen zu entscheiden.
  • Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung in Bayern sind in Artikel 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) festgelegt.

Leinenpflicht in Berlin

  • Allgemeine Leinenpflicht für alle Hundebesitzer in der Innenstadt
  • In Fußgängerzonen, Geschäften, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie auf Festen, Bahnhöfen und bei großen Menschenansammlungen müssen Hunde an einer maximal einen Meter langen Leine geführt werden.
  • In Parks, Grünanlagen und Kleingärten sowie auf Promenaden und Campingplätzen müssen Hunde an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden.
  • Mehr Informationen hier

Leinenpflicht in Brandenburg

  • Landesweite, generelle Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, Parks, Garten- und Grünanlagen, in Mehrfamilienhäusern und Treppenhäusern, auf Zuwegen, Sport- und Campingplätzen sowie bei großen Menschenansammlungen (z. B. Volksfesten, Umzügen, öffentlichen Versammlungen)
  • Hunde müssen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden.
  • Weitere Informationen hier
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Leinenpflicht in Bremen

  • Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli
  • Ganzjährige Leinenpflicht in vielen Parkanlagen, Fußgängerzonen, Geschäften und Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Mehr Informationen hier

Leinenpflicht in Hamburg

  • Generelle Leinenpflicht für Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes oder der Wohnung
  • Hunde sind an einer maximal zwei Meter langen, reißfesten Leine zu führen: in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, geschäftigen Straßen und Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Weitere Informationen hier

Leinenpflicht in Hessen

  • Generelle Leinenpflicht für Hunde bei Versammlungen und Veranstaltungen aller Art mit hohem Menschenaufkommen, in Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • In öffentlichen Parks und auf allgemein genutzten Freiflächen ist auf eine entsprechende Beschilderung zu achten.
  • Mehr Information hier

Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

  • Leinenpflicht besteht für Hunde, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten und Tiergärten mitgenommen werden.
  • An Stränden gilt in der Regel keine Leinenpflicht, es sollte aber immer auf die örtliche Beschilderung zur Hundeführung geachtet werden. Zusätzliche Regelungen bestimmen die Kommunen selbst.
  • Mehr Informationen hier
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Leinenpflicht in Niedersachsen

  • Generelle Leinenpflicht in freier Landschaft im Zeitraum 1. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit)
  • Gemeinden dürfen eigene Verordnungen festlegen und die Anleinpflicht in ihrem Gebiet zeitlich ausweiten
  • Weitere Informationen hier

Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen

  • Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen sowie auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in öffentlichen Parks, Garten- und Grünanlagen einschließlich Spielplätzen, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit hohem Menschenaufkommen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
  • Weitere Informationen hier

Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz

  • Keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Einzelne Städte und Kommunen können eigene Vorschriften erlassen.
  • In Mainz und Koblenz müssen Hunde etwa in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen sowie in Naturschutzgebieten angeleint werden.

Leinenpflicht im Saarland

  • Keine allgemeine Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in Naturschutzgebieten und einzelnen Kommunen
  • Zudem besteht Leinenzwang für Hunde in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni. Das Bundesland informiert auf seiner Website jedoch darüber, dass Hunde, die “zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden” dürfen.
  • Weitere Informationen hier

Leinenpflicht in Sachsen

  • Keine allgemeine Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in einzelnen Städten und Gemeinden
  • Auch Naturschutzgebiete und Nationalparks können eigene Regeln zur Hundeführung verordnen. So ist es im Nationalpark Sächsische Schweiz beispielsweise verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen. Eine Ausnahme besteht für Jagdhunde mit zugelassener Jagdausübung.
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Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt

  • Keine allgemeine Leinenpflicht, aber Sonderregelungen in einzelnen Städten und Gemeinden
  • In Halle (Saale) gilt die Leinenpflicht für Hunde etwa auf öffentlichen Straßen, in Anlagen und Einrichtungen.
  • Weitere Informationen hier

Leinenpflicht in Schleswig-Holstein

  • Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen sowie auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Parks, Garten- und Grünanlagen, in Mehrfamilienhäusern (in dem Gemeingebrauch unterliegenden Räumen), in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Sportanlagen sowie auf Zelt- und Campingplätzen, auf Friedhöfen, Märkten und Messen
  • Weitere Informationen hier

Leinenpflicht in Thüringen

  • In Thüringen herrscht keine allgemeine Leinenpflicht, aber Sonderregelungen, etwa zur Hundeführung in Fußgängerzonen und Spielplätzen, können sich aus kommunalen Verordnungen ergeben.
  • Mehr Informationen hier

Leinenpflicht: Welche Strafe droht bei Verstößen?

Da es keine bundeseinheitliche Regelung zur Leinenpflicht in Deutschland gibt, lassen sich keine pauschalen Angaben zur Ahndung bei Verstößen machen. Für gewöhnlich gilt ein Verstoß gegen die Leinenpflicht aber als Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld bis zu maximal 50.000 Euro verordnet werden kann. Für die Überwachung der Leinenpflicht sind in der Regel die jeweiligen Veterinär- und Ordnungsämter zuständig.

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Listenhunde: Welche Hunderassen gelten als gefährlich?

Unabhängig von den möglichen allgemeinen Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden gelten in den jeweiligen Hundegesetzen der Länder gesonderte Verordnungen für das Führen gefährlicher Hunde. Dabei handelt es sich um sogenannte Listenhunde, die laut Gesetz als (potenziell) gefährlich eingestuft werden und für die eine gesonderte Gefahrenabwehr gilt. Umgangssprachlich werden diese auch als Kampfhunde bezeichnet.

Zu den Listenhunden zählen in Deutschland folgende Rassen: Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier. Auch Kreuzungen mit diesen Hunderassen gehören der Liste an.


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