Wie die Gesundheitsministerin Jens Spahns Maskendeals verteidigt
Berlin. Seit Tagen plagt Jens Spahn ein als vertraulich eingestufter Sachverständigenbericht zu seiner fragwürdigen Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie. Der damalige Gesundheitsminister und heutige Unionsfraktionschef habe Warnungen ignoriert, ein mit dem Großauftrag überfordertes Logistikunternehmen aus dem heimischen Münsterland beauftragt, überhöhte Preise für die Masken gezahlt und möglicherweise einen Schaden für den Bund in Milliardenhöhe verursacht, wird darin moniert.
Nun legt das Gesundheitsministerium unter der neuen Leitung von Spahns Parteikollegin Nina Warken an diesem Mittwoch das Gutachten dem Haushaltsausschuss des Bundestags vor - mit geschwärzten Passagen von sensiblen Daten (zu Persönlichkeitsrechten, Dienst- und Geschäftsgeheimnissen sowie laufenden Gerichtsverfahren). Und packt gleich noch eine eigene kritische Bewertung der kritischen Prüfung dazu. Sozusagen einen Bericht zum Bericht, indem Warken auf die von ihrem Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) beauftragte Sachverständige Margaretha Sudhof reagiert.
„Vorgetragene Tatsachen nicht untermauert“
Und zwar heftig. Nach dem 16-seitigen Papier vermisst das Warken-Ministerium Angaben von Sudhof zu ihrer Methodik und ihren Quellen. „Vorgetragene Tatsachen“, so heißt es darin, würden nicht „untermauert“. Es habe bislang nicht nachvollzogen werden können, mit welchen Personen, nach welchen Kriterien und zu welchem Inhalt sich Sudhof ausgetauscht habe. Spahn selbst sei auch nicht gehört worden. Das Ministerium betont, es mache sich den Bericht ausdrücklich nicht zu eigen.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta mokiert sich auf der Plattform X darüber: „Das BMG versucht in bester Spahn-Manier Frau Sudhof maximal zu diskreditieren.“ Sudhof sei aber „allemal glaubwürdiger als das CDU-geführte BMG beim Spahn-Verteidigen.“ Und auch Lauterbach meldet sich auf X: „Frau Sudhof hat gründlich und unparteiisch gearbeitet. Ich habe sie nie beeinflusst. Es ist nicht fair, sie zu diffamieren. Ihre Quellen liegen im BMG, gerne helfe ich, das Laufwerk zu finden.“ Unklar ist bisher allerdings, warum Lauterbach den nach offiziellen Angaben im Januar dieses Jahres fertiggestellten Bericht nicht noch in seiner Amtszeit ausgewertet hat.
Grüne: Warken bemüht um Spahn-Verteidigung
Laut Sudhof hatte Spahn entgegen damaliger Warnungen aus dem für die Beschaffung eigentlich zuständigen Bundesinnenministerium (BMI) und dem Verteidigungsministerium (BMVg) die Logistikfirma Fiege aus dem Münsterland beauftragt, die die Masken-Masse dann nicht bewältigen konnte. Regressforderungen habe es aber nicht gegeben. Ferner habe Spahn einen Preis von 4,50 pro Maske garantiert während Experten seines eigenen Ministeriums einen Preis unter drei Euro für angemessen hielten.
Der „Spiegel“ schreibt, Spahn habe damals 5,6 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro beschafft, von denen später ein großer Teil ungenutzt in der Müllverbrennungsanlage gelandet sei. Durch den Sudhof-Bericht steht seine Masken-Beschaffung aber nicht nur finanzpolitisch in der Kritik, sondern auch die Frage im Raum, ob Spahn damals parteipolitische Interessen verfolgte. Das weist er zurück. Er erinnert zugleich an die dramatische Lage zu Beginn der Corona-Pandemie, als Masken Mangelware waren.
Spahn wegen Gutachten unter Druck
Auch heute erklärt das Gesundheitsministerium: „Die Corona-Pandemie hat die deutsche Gesellschaft in einem Maße gefordert, wie es seit dem Zweiten Weltkrieg nicht vorstellbar war. Dies erfolgte in einer Geschwindigkeit, die normalen Arbeitsprozessen zuwiderlief und erforderte Entscheidungen unter Unsicherheit und in Sorge um Leib und Leben der Menschen in unserem Land.“ All das solle man nicht vergessen.
Die Entscheidung für eine Beschaffung durch das Bundesgesundheitsministerium sei in der damaligen Ausnahmesituation aber sachgerecht gewesen, eine „Überbeschaffung“ habe aus damaliger Sicht nicht vorgelegen. Zu Warkens Verteidigung von Spahn gehört auch dieser Satz: „Die zuständigen Beschaffungsämter waren mit dieser Aufgabe ebenfalls extrem gefordert und konnten kurzfristig nicht die geforderten Ergebnisse erzielen. Die Durchschnittspreise, die der Bund für Masken bezahlt hat, waren zum damaligen Zeitpunkt nachvollziehbar.“
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Zur vollständigen AnsichtAuch das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sei „sachgerecht“ gewesen. Zur Frage von Schadensersatzforderungen heißt es im Warken-Papier, das Thema Regress sei sehr komplex. Das BMG habe anlassbezogen und regelmäßig Regressmöglichkeiten geprüft. Interessant ist der Hinweis, dass in der Pandemiekrise Verträge teilweise auch „situationsangepasste Haftungsbegrenzungen oder -ausschlüsse“ enthielten.
Warkens Haus beklagt, Sudhof habe ihren eigentlichen Auftrag nicht systematisch abgearbeitet, „eine Empfehlung zu den laufenden Prozessen zu geben unter Berücksichtigung der bisherigen Zivilverfahren und zur Frage, wie künftig derartige Zivilprozesse vermieden werden können“.
Es müssten aber Schlüsse aus der Pandemie gezogen werden und für neue Krisenfälle Vorsorge getroffen werden. „Etwaige Fehlentwicklungen der Vergangenheit sind abzustellen und zu korrigieren“, erklärt das Ministerium. Das BMG werde deshalb die Arbeit der Enquete-Kommission des Bundestages nach Kräften unterstützen - mit einer neu gebildeten Ministeriums-Arbeitsgruppe, die laut Warken auch den Sudhof-Bericht „aus- und bewerten“ soll.
Einen Untersuchungsausschuss soll es aber nicht geben.